Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
Nicht voraussehbare Abwesenheit wegen Krankheit, Unfall, etc.
Die Lehrerschaft wird grundsätzlich vor Unterrichtsbeginn von Ihnen oder einem Erziehungsberechtigten über die Abwesenheit via KLAPP informiert:
Wir erwarten, dass Ihr Kind an jedem Tag seiner Abwesenheit entsprechend abgemeldet wird. Die Lehrkraft kann ein ärztliches Zeugnis bei einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen verlangen.
Unentschuldigte Absenzen werden durch die Klassenlehrkraft der Schulleitung gemeldet.
Voraussehbare Abwesenheit
1. Schulfreie Halbtage (Joker Halbtage)
Sie als Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, Ihr Kind an zwei Halbtagen je Schuljahr durch schriftliche Mitteilung via KLAPP vom Unterricht zu befreien. Nicht anwendbar ist diese Regelung bei besonderen schulischen Anlässen, bereits angekündigten Prüfungen und Lagern. Der Bezug schulfreier Halbtage ist der Klassenlehrkraft spätestens drei Tage vorher anzumelden. Die beiden Halbtage dürfen kumuliert werden und können auch für Ferienverlängerungen und religiöse Feiertage eingesetzt werden. Versäumter Schulstoff wird eigenverantwortlich organisiert und nachgearbeitet.
2. Urlaub
Urlaub bis zu einem Tag kann die Klassenlehrkraft bewilligen.
Für 2 bis 5 Schultage muss ein Antrag an die Schulleitung eingereicht werden.
Weitergehende Urlaubsgesuche müssen schriftlich beim Schulrat eingereicht werden.
Der Schulrat, die Schulleitung und die Lehrerschaft behalten sich vor, Gesuche abzulehnen,
- wenn sie zu spät eingereicht werden,
- wenn der Urlaub nicht begründet ist,
- wenn sich der Urlaub durch geeignete Massnahmen umgehen lässt.
- wenn die Leistungen und/oder das Betragen Ihres Kindes ein Fehlen nicht zulassen.
Ansprechpersonen
Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung – oder, für allgemeine Informationen – an das Schulsekretariat.
Die Schule Sevelen bietet eine betreute Hausaufgabenhilfe für Schüler und Schülerinnen der 1. bis 6. Primarklasse im Schulhaus Gadretsch und für Schüler und Schülerinnen der Oberstufe im Schulhaus Galstramm an.
Weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie unter der Rubrik Aufgabenhilfe.
Name | |||
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Hausaufgabenhilfe_Oberstufe_2020.pdf (PDF, 486.32 kB) | Download | 0 | Hausaufgabenhilfe_Oberstufe_2020.pdf |
Hausaufgabenhilfe_Primarschule_2020.pdf (PDF, 502.73 kB) | Download | 1 | Hausaufgabenhilfe_Primarschule_2020.pdf |
Besuchstage
Die Besuchstage der Primarschule Sevelen finden jeweils im Frühling statt. Die Daten können aus dem Jahresterminplan entnommen werden.
Feiertage
Während der Feiertage findet kein Schulunterricht statt. Die Daten können dem Ferienplan entnommen werden.
Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln.
Übertragung durch direkten Kontakt von Haar zu Haar
Die Übertragung von Kopfläusen findet nur durch direkten Kontakt von Haar zu Haar mit einer anderen Person statt. Sie werden nicht durch Gegenstände oder Tiere übertragen. Kopfläuse können weder springen, noch fliegen, noch schwimmen.
Kopfläuse sind keine Frage der Hygiene
Kopfläuse sind kein Zeichen mangelnder Hygiene! Jede Familie kann davon betroffen sein. Häufiges Haare waschen schützt nicht vor Lausbefall.
Informieren Sie Ihre Klassenlehrperson
Melden Sie bitte dem Klassenlehrer, wenn bei Ihrem Kind ein Läusebefall festgestellt wurde. Anschliessend werden alle Klassenkameraden und Kameradinnen untersucht. Läuse bringt man nur weg mit einem Spezialshampoo, das in der Apotheke oder Drogerie erhältlich ist.
Die Verordnung über den Schulärztlichen Dienst schreibt während der obligatorischen Schulzeit dreimal einen Schularztuntersuch vor (im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und vor dem Schulaustritt). Er dient der Früherkennung von Wachstumsstörungen der Wirbelsäule. Zudem werden die Sinnesorgane (Auge, Gehör und Farbsinn) sowie Grösse und Gewicht kontrolliert.
Schulbustransport Schule Sevelen
Wenn der Schulweg altersentsprechend zu lang ist, kann er der Schülerin bzw. dem Schüler nicht zugemutet werden. Diese Schülerinnen- und Schüler werden entsprechend bis und mit Oberstufe mit dem Schulbus transportiert. Schüler aus Rans gehen ab der 5. Klasse im Schulhaus Gadretsch in die Schule. Die Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind den Schulweg mit dem ÖV oder mit dem Fahrrad bewältigt. Die Schule übernimmt allenfalls die entstehenden Kosten (Ostwind-Billette).
Die Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, sich vor allem um soziale Belange in der Schule zu kümmern. Im Mittelpunkt der schulischen Sozialarbeit stehen Kinder und Jugendliche der Schule Sevelen. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich bei Frau Gloor oder Frau Müller über verschiedene Bereiche betreffend Schule aber auch persönlichen Anliegen zu informieren. Die schulische Sozialarbeiterin wird als Fachfrau bei der Lösung von individuellen Problemen unterstützen und mithelfen, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden.
Die Schule Sevelen bietet seit 2006 schulische Sozialarbeit (SSA) an.
Weitere Informationen über die Schulsozialarbeit erhalten Sie auch über das Kompetenzzentrum Jugend (KOJ Werdenberg)
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Vermeiden Sie es bitte, Ihr Kind in die Schule zu fahren. Mit diesem Fahrdienst (Elterntaxi) hindern Sie Ihr Kind daran, die Gefahren des Strassenverkehrs kennenzulernen und schränken die Möglichkeiten ein, richtiges Verhalten zu trainieren. Durch gefährliche Fahrmanöver im Schulhausbereich werden auch andere Kinder unnötig gefährdet.
Der Schulweg kann von Ihrem Kind allein, auch bei schlechten Wetterverhältnissen, bestritten werden und bietet die Möglichkeit für gemeinsame Erlebnisse mit Freunden. Er ist für die Entwicklung der Selbstständigkeit Ihres Kindes sehr wichtig und stärkt das Selbstvertrauen.
Der Verkehrsclub Schweiz bietet gratis viele Informationen zum Thema sicherer Schulweg:
Elektroscooter sind an der Schule Gadretsch verboten, da sie erst ab 14 Jahren auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Führerausweis der Kategorie M erlaubt sind.
Wir empfehlen, erst das Fahrrad für den Schulweg zu nutzen, wenn Ihr Kind mit dem Strassenverkehr vertraut ist (Velo-Prüfung). Das Fahrrad muss auf Funktionstüchtigkeit (Bremsen und Licht) immer wieder überprüft werden.
Velos und Scooter werden an den zugewiesenen Ständern abgestellt. Wir empfehlen, Fahrräder und Scooter abzuschliessen. Zudem gilt: Kluge Köpfe schützen sich mit einem Helm!
Die Benützung eines Benzinmotors betriebenen Fahrzeugs, wie Töffli oder Roller für den Schulweg ist grundsätzlich aus Rücksicht auf die Nachbarschaft aufgrund unnötig höheren Lärms an der Oberstufe Galstramm nicht gestattet.
Eine jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ist obligatorisch. Sie kann entweder beim Schulzahnarzt smile&more (Zahnarzt Peter Sauerborn) oder Privatzahnarzt erfolgen. Die Kosten für diese Vorsorge beim Schulzahnarzt trägt die Schule.
Das Ergebnis der Untersuchung wird im Schulzahnpflegeheft eingetragen und vom Zahnarzt mit Unterschrift bestätigt.
Bei Unfällen während der Schulzeit, die einen Arztbesuch nötig machen, werden die Eltern umgehend via Telefonnummer auf dem Notfallblatt benachrichtigt, damit diese mit dem Kind ihren Hausarzt aufsuchen können. Sind die Eltern nicht erreichbar, organisiert die Schule einen Arztbesuch und die Eltern erhalten eine KLAPP-Benachrichtigung.
Die Unfallversicherung der Schüler/-innen ist Sache der Eltern.
Die Zeckensaison dauert vom Frühling (Februar/März) bis Herbst (Oktober/November). Zecken leben v.a. im Unterholz, am Waldrand und an Wegrändern bis max. 1.5 Meter über dem Boden. Sie können – wenn auch selten – zwei Krankheiten übertragen: Lyme-Borrelsiose und Zeckenenzephalitis (FSME). Gegen die FSME kann man sich impfen lassen. Durch gut abschliessende Kleidung, geschlossenes Schuhwerk sowie Zeckenspray, kann Zeckenbissen vorgebeugt werden. Zecken können mit einer Pinzette selber entfernt werden.